Gut zu Wissen

Ein paar Bedingungen gibt es…

  • Kinder bis 16 Jahre mit Einverständnis der Eltern
  • Gewichtsbereich 30Kg – 90Kg
  • Grosse, sportliche Passagiere bis Max. 110Kg möglich (nach Absprache)
  • Ein paar schnelle Schritte zum Starten sollten möglich sein, ansonsten brauchen wir Wind und einen steilen Startplatz (Niesen zur richtigen Zeit)
  • Gesund, insbesondere keine Ohrenschmerzen, psychisch und physisch fit
  • AGB durchlesen (ganz unten bei häufige Fragen)

Was sollst Du mitbringen?

  • Gute Laune
  • Gute geschlossene Schuhe
  • Windjacke, ev. Handschuhe
  • Sonnenbrille
  • Bargeld oder Gutschein

Häufige Fragen

Wie bezahle ich meinen Passagierflug?

Am Besten Barzahlung vor Ort, andere Bezahlwege auf Anfrage

Ist ein Gleitschirm-Tandemflug sicher?

Gleitschirmfliegen ist nach Suva Schweiz keine Risikosportart und deine obligatorische Unfallversicherung ist ausreichend

Brauche ich Vorkenntnisse?

Nein, Du musst Dir nur ein paar schnelle Schritte zutrauen, alles Andere erledigt der erfahrene Pilot und erklärt Dir alles vor dem Start

Kann ich Gepäck mitbringen?

Nicht ein Rollkoffer 😉
Platz für einen kleinen Rucksack ist vorhanden im Rückenteil des Gurtzeuges

Kann ich Fotos machen?

Mit einer Kompaktkamera ja, wenn diese ausreichend gesichert werden kann (mit einer Leine)
Gerne macht der Pilot Fotos mit seiner speziellen Kamera

Wie läuft mein Flug ab?

Du findest einen Termin mit mir oder einem erfahrenem Kollegen
Am Vorabend entscheidet die Wetterlage ob oder wo geflogen werden kann
Du triffst Dich mit dem Piloten und Ihr geht zusammen zum Startplatz
Dir wird der Startablauf erklärt
Gurtzeug und Helm wird deiner Grösse angepasst und sicher verschlossen
Gleitschirm auslegen, einhängen, alles checken, macht der Pilot
Nun braucht es ein paar gemeinsame Schritte und der Schirm füllt sich mit Luft
Der Schirm steigt, wird nochmals visuell gecheckt
Auf Kommando  noch einmal ein paar schnelle Schritte (je nach Wind und Steilheit) und der Start ist gemacht
In der Luft kannst Du es Dir gemütlich machen und einfach geniessen
Auf Wunsch gibt es schnelle Kurven (Wing-Over) und/ oder Steilspiralen, bei ruhigen Luftverhältnissen kannst auch Du die Steuerleinen übernehmen und ein paar Kurven fliegen!
Das Landen übernimmt voll und ganz der Pilot
Sicher am Boden kannst Du die Bilder auf der Kamera anschauen und auf dein Natel kopieren lassen (30.-)

Kann man das ganze Jahr fliegen?

Ja
Im Winter nur in Skigebieten
Die Betriebszeiten der Bahnen oder die Zufahrtstrassen zu den Startplätzen sind entscheidend (und die Wetterlage)
Im Winter über verschneite Wälder fliegen ist traumhaft schön!
Am kältesten wird es übrigens im Frühling wenn es mit der Thermik bis auf über 3000 Meter hochgeht!

Gibt es Gewichts – Limiten?

Gewichtsbereich 30Kg – 90Kg
Grosse, sportliche Passagiere bis Max. 110Kg (nach Absprache)

Brauche ich eine spezielle Versicherung ?

Nein
Eine Gleitschirm-Haftpflichtversicherung ist im Preis inbegriffen
Gleitschirmfliegen ist keine Risikosportart, somit ist deine obligatorische Unfallversicherung ausreichend

AGB

Genussflug.ch
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hängegleiter-Passagierflüge (bereitgestellt vom SHV-Schweiz)
 
Der Passagier bestätigt, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
 
Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Passagier zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
 
Der Pilot ist der Kommandant des Biplace-Hängegleiters und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen.
 
Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnten.
 
Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiterflug mit Risiken verbunden ist. Die genussflug.ch, Ivan Reist hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 Mio.CHF abgeschlossen. Die Haftung genussflug.ch, Ivan Reist für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.
 
Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig dem genussflug.ch, Ivan Reist eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.
 
Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht.
 
Der Passagier bestätigt, dass er gegen die Folgen eines Unfalls (auch bei einem Hängegleiterflug) versichert ist. Über die genussflug.ch, Ivan Reist (oder den Piloten) besteht keine Unfallversicherung.
 
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Der Pilot entscheidet über das Mitführen von Mobiltelefonen und Kameras.
 
Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder genussflug.ch, Ivan Reist auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.
 
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der
genussflug.ch, Ivan Reist Schweiz zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
 
Gelesen und einverstanden
 
Ort und Datum                                                                       Unterschrift Passagier